„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss!“ VwG Gelsenkirchen AZ: 5K 1012/85 14.11.1985
„Der Umstand, dass es in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen ein Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“ OVwG Münster AZ: 10A 363/86 11.12.1987
Zielstellung des Vorbeugenden Brandschutzes (siehe § 14 SächsBO)
Teilgebiete des Vorbeugenden Brandschutzes
Kontakt
Abteilung Vorbeugender Brandschutz
Abteilungsleiter
Schadestraße 11
09112 Chemnitz
Telefon: 0371 488-3731
Fax: 0371 488-3797
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